Spontanschäden Lamellenkupplungen

FVA 515 III, IGF 17811 N

Untersuchung von Spontanschäden an nasslaufenden Lamellenkupplungen und Erarbeitung eines Testverfahrens zur Tragfähigkeitsermittlung – Spontanschäden Lamellenkupplungen

Die Schadensbilder von Lamellenkupplungen lassen sich gemäß der Zeitdauer des Schadensfortschritts in Langzeit- und Spontanschäden unterteilen. Während Langzeitschäden kontinuierliche Veränderungen des Systemverhaltens wie z. B. Verschleiß oder Veränderung des Reibungsverhaltens zur Folge haben, treten Spontanschäden innerhalb weniger Schaltungen auf und können unmittelbar zum Funktionsversagen der Kupplung führen. Das Auftreten von Folgeschäden erschwert die frühzeitige Erkennung erster Spontanschäden in der praktischen Anwendung. Demzufolge ist es notwendig, die Tragfähigkeit von Lamellenkupplungen hinsichtlich Spontanschäden für praxisrelevante Betriebsbereiche bestimmen zu können.

Im Rahmen des Forschungsvorhabens wurden in systematischen Versuchsreihen auf dem Kupplungsprüfstand KLP-260 die Einflussparameter auf die Spontanschädigung von nasslaufenden Lamellenkupplungen mit Papier- und Sinter-Reibbelag ermittelt. Eine systematische Einordnung der Spontanschäden in unterschiedliche Kategorien wurde für organische und sintermetallische Reibbeläge vorgenommen.

Die Tragfähigkeit lässt sich mit Hilfe der Parameter spezifische Reibarbeit und maximale spezifische Reibleistung bzw. Rutschzeit quantifizieren. Es wurde ein Berechnungsverfahren erarbeitet, mit dem die Tragfähigkeit von Lamellenkupplungen hinsichtlich Spontanschäden beschrieben werden kann, indem ein quantitativer Vergleich der Tragfähigkeit verschiedener Reibsysteme und die Bewertung der Systemeinflüsse, wie z. B. Schmierstoff oder Reibbelag, erfolgt.

Das IGF-Vorhaben 17811 N der Forschungsvereinigung Antriebstechnik e.V. (FVA) wurde über die AiF im Rahmen des Programms zur Förderung der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert.

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