Forschungszulage – Förderung sichern!
Steuerliche Forschungsförderung: Wie funktioniert das Instrument?
Seit dem 1.1.2020 gibt es endlich eine steuerliche Forschungsförderung auch in Deutschland. Bis zu 1 Mio. EUR jährlich sind möglich.
Der Aufwand? Machbar!
Was wird gefördert?
- Grundlagenforschung
- Industrielle Forschung
- Experimentelle Entwicklung
Dabei gibt es keine Festlegung auf bestimmte Inhalte. Das Instrument passt auf die vielfältigen Innovationswelten im Maschinenbau!
Wie hoch wird gefördert?
Gefördert werden die Personalkosten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die mit FuE-Tätigkeiten in begünstigten Vorhaben betraut sind, einschließlich der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. Sind Personen nicht Vollzeit in den förderbaren FuE-Vorhaben tätig, dürfen die Personalkosten auch aufgeteilt werden. Ebenfalls gefördert werden FuE-Aufräge an Dritte (z.B. Hochschulen, Fraunhofer-Institute, andere Unternehmen). Das Entgelt wird mit 60% in der Bemessungsgrundlage der Förderung einbezogen. Der Fördersatz beträgt 25%. Die Bemessungsgrundlage ist seit dem 1.7.2020 auf 4 Mio. EUR gedeckelt. Maximaler Förderbetrag ist somit 1 Mio. EUR pro Jahr. Verbundene Unternehmen erhalten die Förderung nur einmal.
Wie ist die Förderung zu beantragen?
Ob Ihr(e) Vorhaben gefördert werden, wird durch eine neue Bescheinigungsstelle Forschungszulage entschieden. Bei ihr kann vor, während oder nach der Durchführung eines Vorhabens ein Antrag auf Bescheinigung unter www.bescheinigung-forschungszulage.de gestellt werden. Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres wird die eigentliche Förderung beim örtlich zuständigen Finanzamt beantragt.
Die Bescheinigung der Bescheinigungsstelle fungiert dabei als Grundlagenbescheid. Die Finanzbehörde verrechnet den Förderbetrag mit der nächsten Veranlagung zur Einkommen- und Körperschaftsteuer. Im Verlustfalle wird Ihnen die Förderung ausbezahlt.
Weitere Fragen?
Weitere Informationen (u.a. Leitfaden, Online-Veranstaltungen etc.) unter www.vdma.org/forschungsfoerderung
Nutzen Sie die FAQ-Seiten von Bundesfinanzministerium und Bundesforschungsministerium