FVA - Richtlinie: Entnahme von Ölproben aus Getrieben | 2018

Hersteller von Getrieben und Schmierstoffen empfehlen eine regelmäßige Überwachung der Getriebeölfüllungen, um einen problemlosen Betrieb sicherzustellen und sich anbahnende Schäden an Getrieben frühzeitig zu erkennen. Diese Überwachung geschieht neben häufig durchgeführten Sichtkontrollen auch mittels Ölproben, die anschließend in einem dafür eingerichteten Labor untersucht werden. Je repräsentativer die entnommene Ölprobe ist, desto sicherer ist die Aussage der durchgeführten Ölanalysen.

Nahezu jeder, der die Durchführung von Ölanalysen empfiehlt, gibt auch Empfehlungen, wie die Ölproben zu entnehmen sind. Diese Empfehlungen sind oft sehr allgemein gehalten und nicht immer praxisnah. Sie beziehen sich häufig nicht nur auf Getriebe, sondern ganz allgemein auf die Probenentnahme von Schmierölen im Betrieb. 

Als Überarbeitung des FVA Merkblattes Nr. 0/12/2 „Ölprobenahme aus Getrieben“, Stand April 1988 und als Ergänzung zur FVA Richtlinie „Ölwechsel in Getrieben“, FVA Heft 606 vom August 2009 wurde die Richtlinie zum Thema „Entnahme von Ölproben aus Getrieben“ erstellt. Die Richtlinie „Entnahme von Ölproben aus Getrieben“ bietet insbesondere Betreibern und dem Servicepersonal von Getrieben, Schmierstofflieferanten und Schmierstofflabors die für eine repräsentative Ölprobenentnahme notwendigen Informationen. 

Die Richtlinie entspricht dem Stand der Technik zum Zeitpunkt ihrer Erstellung.

Anwendungsbereich

Diese Richtlinie ist eine Empfehlung für die Entnahme von repräsentativen Ölproben aus Zahnradgetrieben. Sie ist keine Norm. Die Richtlinie bezieht sich auf die Ölprobenentnahme aus Getrieben in Industrieanwendungen, der Marine, der Bahn, in Land und in Baumaschinen. Für andere Anwendungen kann diese Richtlinie unterstützend hinzugezogen werden. Die Entnahme von Proben aus Fett Geschmierten Getrieben wird nicht behandelt.

FVA-Richtlinie: Qualitätsbestimmung für Schneckenradbronzen

Diese Richtlinie bietet die Grundlage für die Festlegung von technischen Lieferbedingungen für die Lieferung von Gussstücken aus den Werkstoffen CuSn12Ni2-C (CC484K) der Norm EN 1982 [1] oder deren zwischen Hersteller und Abnehmer abgestimmten Abwandlungen. Für den Einsatz als Schneckenrad in Schneckengetrieben dienen dazu in der gegenwärtigen industriellen Praxis anwendungsspezifische Kriterien für die Gefügeausbildung, für die mechanischen Eigenschaften und für die chemische Zusammensetzung. Zur Bestimmung dieser Kriterien definiert die Richtlinie auf praxistaugliche Art und Weise die Form und Lage der erforderlichen Proben, die Probenvorbereitung, die Prüfverfahren und die Dokumentation der Prüfergebnisse.

 

FVA-Richtlinie: Ölwechsel in Getrieben

Es gibt eine Vielzahl verschiedener Getriebeöle auf dem Markt. Ist das Servicepersonal mit deren unterschiedlichen Funktionen nicht vollständig vertraut, kommt es oft zu Fehlern beim Wechsel des Öls. Aus diesem Grund hat die FVA die Richtlinie „Ölwechsel in Getrieben“ erstellt. Diese bietet Konstrukteuren, Betreibern und dem Servicepersonal alle notwendigen Informationen für einen fachgerechten Schmierstoffwechsel in Getrieben. Die Richtlinie entspricht dem Stand der Technik zum Zeitpunkt ihrer Erstellung.

Anwendungsbereich

Die Richtlinie gilt für Ölwechsel in Industriegetrieben aller Art. Sie deckt auch Getriebe in Marineanwendungen ab, unabhängig vom eingesetzten Schmieröl. Für den Ölwechsel in Getrieben von Straßen und Schienenfahrzeugen sowie von Bau und Landmaschinen sind die Vorschriften der entsprechenden Hersteller maßgebend. Die FVA-Richtlinie kann hierzu unterstützend hinzugezogen werden.

Die FVA-Richtlinie dient als Leitfaden; sie ist keine Empfehlungsliste. Als offizielle Empfehlung gelten ausschließlich die Vorgaben des Getriebeherstellers in Abstimmung mit dem Hersteller der Betriebsschmierstoffe. Fett geschmierte Getriebe werden in dieser Richtlinie nicht berücksichtigt.

Download:  FVA-Richtlinie „Ölwechsel in Getrieben“

FVA-Richtlinie: Zählverfahren zur Bildung von Kollektiven und Matrizen aus Zeitfunktionen (FVA 131 IV)

Ersetzt FVA-Merkblatt 0/14, welches erstmalig 1988 erschienen ist. Da die Zählverfahren in Büchern über Betriebsfestigkeit meist nur marginal behandelt werden, war ein ständiger Bedarf vorhanden, so dass die FVA-Geschäftsstelle bis heute mehrfach unveränderte Auflagen zur Verfügung gestellt hat. Da es seitdem eine Reihe spezifischer Weiterentwicklungen gegeben hat - so hat sich zum Beispiel die Rainflowzählung inzwischen weltweit etabliert - war eine Aktualisierung des Merkblattes notwendig.

Dieses Merkblatt wurde nun, nach über 20 Jahren, verbessert, erweitert und aktualisiert. Es ist in dieser Form zu einer FVA-Richtlinie „Zählverfahren“ geworden. Der Gebrauch ist unkompliziert. Der Anwender wird sich klarer über seine Aufgabe mit Hilfe des sinnfällig gegliederten Inhaltsverzeichnisses. Jedes Zählverfahren wird ergänzt durch eine Bewertung und Empfehlung.

Verfahrensvergleiche und Hinweise zur Anwendung der Zählverfahren erleichtern das Arbeiten mit der Richtlinie.

FVA-Richtlinie: Vereinheitlichung von Tragfähigkeitsversuchen (FVA 563 I)

Empfehlungen zur Vereinheitlichung von Tragfähigkeitsversuchen an vergüteten und gehärteten Zylinderrädern

Zahnradtragfähigkeitsversuche, insbesondere Flankentragfähigkeitsversuche, sind im Vergleich zu anderen Prüfverfahren im Allgemeinen sehr zeitaufwendig und kostenintensiv.

Bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Versuche muss deshalb hier verstärkt Sorge getragen werden, dass sämtliche Parameter erfasst und in geeigneter Form dokumentiert werden, die für eine reproduzierbare Durchführung der Versuche sowie für den Vergleich einzelner Versuche miteinander unabdingbar sind.

Die vorliegende Empfehlung zur Vereinheitlichung von Flanken- und Fußtragfähigkeitsversuchen versteht sich als chronologische Auflistung dieser Parameter bei gleichzeitiger Beschreibung der Vorgehensweise zu ihrer Ermittlung und Dokumentation, wo dies nicht als bekannt vorausgesetzt werden kann. Sie ersetzt jedoch nicht die detaillierte Absprache und Festlegung der einzelnen Aufgabenschwerpunkte zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

Die Richtlinie besteht aus folgenden Teilen:

I. Teil: Empfehlungen zur Vereinheitlichung von Zahnflankentragfähigkeitsversuchen an vergüteten und gehärteten Zylinderrädern

II. Teil: Empfehlungen zur Vereinheitlichung von Zahnfußtragfähigkeitsversuchen an vergüteten und gehärteten Zylinderrädern

FVA-Programmierrichtlinie

FVA-Richtlinie für die Beantragung und Durchführung von Softwareentwicklungsprojekten

Bei der Entwicklung von Berechnungsprogrammen auf Basis von Forschungsarbeiten wird in der FVA eine einheitliche Vorgehensweise und Strategie angewendet. Im Wesentlichen müssen hierbei zwei Alternativen in Betracht gezogen werden. Die FVA unterstützt zwei wesentliche Softwareplattformen in ihrer Berechnungswelt. Diese sind die FVA-Workbench (Eigenentwicklung der FVA). Ziel des geplanten Vorhabens sollte immer die Ergänzung und/oder Erweiterung der Berechnungsmöglichkeiten dieser beiden Plattformen sein. Sollten von der projektbegleitenden Arbeitsgruppe andere Anforderungen an Sie herangetragen werden, so sind diese in einem offiziellen FVA-Protokoll zu dokumentieren.

In der Regel bestehen Forschungsprojekte (mit dem Ziel das Wissen in Form von Software anwendbar zu machen) immer aus zwei Themenblöcken. Zum einen den theoretischen Forschungsanteil, zum anderen den Teil, in dem die Erkenntnisse in die Software implementiert werden. Diese Phasen sollten, insbesondere bei der Zeitplanung, getrennt betrachtet werden. Die im Folgenden beschriebenen Prozesse beziehen sich im Wesentlichen auf die Teile eines Forschungsprojektes, die sich mit der tatsächlichen Umsetzung der Ergebnisse in eine Software befassen. Diese sollen helfen, die Arbeiten im Detail zu planen und das Projekt erfolgsorientiert abzuschließen.

Download: FVA-Programmierrichtlinie

FVA – Berechnungsvorschlag: Tragfähigkeitsberechnung von Achsen und Wellen -Ergänzung zu DIN 743 - 5/2004

Weitere Richtlinien befinden sich gerade in der Erstellung bzw. Überarbeitung

Erarbeitung einer FVA Richtlinie Schmutzklassen

Ausgangslage: Es gibt es aktuell keine Norm oder Richtlinie zu systematischen, einheitlichen, vergleichbaren Schmutztests für Radialwellendichtringe. Daher muss jedes Unternehmen eigene Prüfumgebungen entwickeln und in den Unternehmen verfügbare Ergebnisse sind nur schwer vergleichbar .

Vorarbeiten: In den Vorgängervorhaben FVA 551 I-III wurde grundlegende Untersuchungen zur Schmutzbelastung von RWDR und den dabei relevanten Ausfallmechanismen durchgeführt. Es wurden ein für vergleichende Schmutzprüfungen nutzbarer, extrem schmutzbelastete Bedingungen darstellender Prüfzyklus und eine allgemein einsetzbare Prüfumgebung für schmutzige Bedingungen (Staub- und Schmutzwasser) entwickelt und für die interessierten Unternehmen dokumentiert. Eine Umfrage unter den beteiligten Unternehmen zum Projektabschluss von FVA 551 III zeigt deutlich den Wunsch nach einer Nutzbarmachung der Prüfsystematik im Rahmen einer FVA-Richtlinie, die den strukturierten Übertrag von realen Umgebungen auf die Prüfparameter erlaubt.

Vorgehen/Ziel: Vor diesem Hintergrund soll nun auf Basis der Vorgängervorhaben eine FVA-Richtlinie zur Prüfung von schmutzbelasteten Radialwellendichtringen entwickelt werden. Dabei soll auch der Übertrag der eigenen Anwendung auf die Prüfumgebung thematisiert werden. Dies soll es vor allem Kleinen und Mittelständischen Unternehmen (KMU) erlauben, standardisierte Prüfungen durchzuführen und bereits anderweitig bestehende Ergebnisse auf ihren speziellen Anwendungsfall zu übertragen und so Versuchskosten zu reduzieren. Bekannte Schwachstellen des Schmutzwasseraggregats sollen optimiert werden, um eine bestmögliche Prüfumgebung bereitzustellen.

Wenn Sie dazu Fragen haben oder wenn Sie Ihre Fachkenntnis zu diesem Thema einbringen möchten, setzen Sie sich bitte mit Herrn Dirk Arnold (dirk.arnold@vdma.org) in Verbindung.

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